Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, also auch gegenüber Behörden.
2. Angebot und Liefergegenstand
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen.
3. Preise und Zahlungen / Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der bei der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offen stehender Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu halten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu verlagen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hiermit nicht ausgeschlossen.
4. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, das Lieferwerk auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir sind berechtigt, uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde als Ersatz die entstandenen Lagerkosten nach Maßgabe der vorzulegenden Rechnung zu erstatten.
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Lieferwerkes verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise pauschal 40% des Nettopreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachlass gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug ist ein etwaig geltend zu machender Verzugsschaden auf 5% des Lieferwertes begrenzt. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 ff. BGB bestehen nur, soweit uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Das angelieferte Lieferwerk ist, auch wenn es unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Teil-lieferungen sind zulässig.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften wir gegenüber dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an von uns gelieferten Gegenständen, sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Serviceleistungen beträgt ein Jahr.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübertragungen sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben, und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9. Abbedingung der Regelungen des ElektroG
Die Regelungen des ElektroG werden abbedungen. Insbesondere wird die Rücknahmepflicht gemäß § 10 II ElektroG abbedungen. Es findet damit keine Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten, sowie keine Entsorgung auf unsere Kosten statt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Osnabrück.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendbarkeit des einheitlichen -UN-Kaufrechtes- wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Lindemann
Inh.: Michael Surmann e.K. Stand: 01.11.2005
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, also auch gegenüber Behörden.
2. Angebot und Liefergegenstand
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen.
3. Preise und Zahlungen / Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der bei der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offen stehender Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu halten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu verlagen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hiermit nicht ausgeschlossen.
4. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, das Lieferwerk auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir sind berechtigt, uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde als Ersatz die entstandenen Lagerkosten nach Maßgabe der vorzulegenden Rechnung zu erstatten.
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Lieferwerkes verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise pauschal 40% des Nettopreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachlass gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug ist ein etwaig geltend zu machender Verzugsschaden auf 5% des Lieferwertes begrenzt. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 ff. BGB bestehen nur, soweit uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Das angelieferte Lieferwerk ist, auch wenn es unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Teil-lieferungen sind zulässig.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften wir gegenüber dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an von uns gelieferten Gegenständen, sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Serviceleistungen beträgt ein Jahr.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübertragungen sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben, und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9. Abbedingung der Regelungen des ElektroG
Die Regelungen des ElektroG werden abbedungen. Insbesondere wird die Rücknahmepflicht gemäß § 10 II ElektroG abbedungen. Es findet damit keine Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten, sowie keine Entsorgung auf unsere Kosten statt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Osnabrück.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendbarkeit des einheitlichen -UN-Kaufrechtes- wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Lindemann
Inh.: Michael Surmann e.K. Stand: 01.11.2005